UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen.“

 

Inklusion soll das Leben und Lernen für alle Kinder in der allgemeinen Schule ermöglichen und es soll gemeinsames und individuelles Lernen stattfinden.