Begrüßungsseite für beide Standorte

Um Eltern zu helfen, Berufstätigkeit mit der Erziehung der Kinder besser zu vereinbaren, bieten wir unabhängig von der Dauer des Unterrichts, eine Betreuung an. An beiden Standorten können Kinder in der OGS (Offenen Ganztagsschule) bis spätestens 17:00 Uhr in der Schule betreut werden.

Unsere offene Ganztagsschule (OGS) ist ein freiwilliges, jedoch kostenpflichtiges Betreuungssystem und bietet Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote an, für das sich die Eltern jeweils für ein Jahr entscheiden. Sie verfolgt die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein gemeinsames Mittagessen, die Betreuung der Kinder in Kleingruppen während der Hausaufgaben, die soziale Erziehung, Bewegung, Spiel, Sport, Arbeitsgemeinschaften und kulturelle Angebote sind Eckpfeiler unserer Arbeit.

Es gilt folgende Regelung (Auszug aus Nummer 1.2 des Ganztagserlasses):
„In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Abs. 3SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.“
(entnommen aus: Informationen zur Teilnahmeregelung in der OGS in ganz!recht (www.ganztag.nrw.de))